
(Stand: 18.11.2020)
Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
COVID-19-Gesundheitskrise: Maßnahmen & Instrumente im Kunst- und Kulturbereich
Maßnahmen für Einzelpersonen
1. Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige KünstlerInnen (SVS)
Phase 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.000 EUR
Phase 2 seit 7.10.: Bezugshöhe pro Person auf 10.000 Euro für 10 Monate erhöht
Für alle Personen, die Kunst/Kultur schaffen, ausüben, vermitteln, lehren und bei der SVS als KünstlerInnen versichert sin (ca. 15.000)
Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Auszahlung bis dato: rund 42 Millionen Euro
Volumen: 110 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 90 Mio. EUR / Aufstockung um zusätzliche 20 Mio. EUR geplant - gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer rund zwei Wochentage
Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert
2. Härtefallfonds (WKO)
Unterstützung zur Abfederung von Einnahmensausfällen selbständiger KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen (Kleinstunternehmen, EPUs, neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen)
Muss monatlich angesucht werden
1.000 bis 2.500 EUR monatlich (abhängig vom Einnahmenausfall) für max. zwölf Monate
3. Lockdown-Bonus für freischaffende KünstlerInnen
Auszahlung: 1.300 Euro pro KünstlerIn
Für alle betroffenen selbständigen KünstlerInnen gibt es die Möglichkeit einer Lockdown-Kompensation
Abwicklung über die Überbrückungsfinanzierung für KünstlerInnen bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Antragsstellung: seit 17. November 2020 möglich
Dieser Bonus wird zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds (WKO) ausgezahlt
4. COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
Einmalzahlung von 3.000 Euro für 2020
Für KünstlerInnen, die nicht anspruchsberechtigt für Überbrückungsfinanzierung der SVS oder Härtefallfallfonds der WKO sind
Volumen: 20 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 5 Mio. EUR / Aufstockung September 2020 um zusätzliche 5 Mio. EUR) / weitere Aufstockung um zusätzliche 10 Mio. EUR geplant - gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
Ausschüttung bis dato: Rund 8,2 Mio. EUR mit rund 4.500 positiv erledigten Anträge (Stand 13.11)
Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert
Maßnahmen für Betriebe und Vereine
5. Kurzarbeit
Zugang für Kultur unter gleichen Voraussetzungen wie andere Bereiche
Im Lockdown: Reduktion der Arbeitszeit auf 0% möglich
6. NPO-Fonds zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen (aws)
Dotiert mit 700 Mio. EUR
Einreichung seit 8.7.2020 möglich
Abwicklung über das Austria Wirtschaftsservice (aws)
Kunst- und Kulturvereine haben bisher Unterstützung im Ausmaß von rund 29,5 Mio. Euro zugesagt bekommen (Stand: 15.11.2020)
Verlängerung und Verbesserung derzeit in Arbeit
7. Lockdown-Umsatzersatz für Kulturbetriebe Für den neuerlichen Lockdown im November werden den direkt betroffenen Kulturbetrieben 80% ihres Umsatzes (auf Basis des Vergleichszeitraums) ersetzt In Anspruch nehmen können dies etwa Theater, Kinos, Musikclubs, Konzerthäuser etc. Umsatzersatz kann unabhängig von der Gesellschaftsform, also auch von Einzelunternehmern oder Vereinen in Anspruch genommen werden Alle in FinanzOnline (E-Government Portal der österreichischen Finanzverwaltung) abgebildeten Betriebe bekommen die Zahlungen auf diesem Weg Für alle übrigen Betriebe werden andere Auszahlungswege erarbeitet, z. B. über den NPO-Fonds Beantragungszeit: seit 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen: 800.000 Euro
8. Ausfallshaftungsfonds / Schutzschirm für Veranstaltungen
Übernahme einer Haftung für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert.
Staat übernimmt Risiko in der Gesamthöhe von bis zu 300 Millionen Euro
Für VeranstalterInnen: unabhängig der jeweiligen Rechtsform, Unternehmensgröße und -sitz. Einschränkungen gibt es nur für staatliche Einheiten und für private Veranstaltungen.
Beantragung und Abwicklung bei und durch ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank)
Entsprechende Richtlinien in Arbeit
9. Zusätzliche Sonderförderungen
Sonderförderungen für Kulturbetriebe, wenn diese trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen noch existenzielle Probleme haben
Volumen: 10 Mio. EUR
Ausgestaltung in Arbeit
10. Direkte Unterstützung der Bundeseinrichtungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds (Nov. 2020)
insgesamt 33,5 Mio. Euro für die Krisenbewältigung in den bundeseigenen Häusern
Bundesmuseen: zusätzliche 23,1 Mio. Euro (1./2. Tranche: 10 Mio./13,1 Mio.)
Bundestheater: zusätzliche 10,4 Mio. Euro (1./2. Tranche: 5 Mio./5,4 Mio.)
Weitere Maßnahmen
11. Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten
Übernahme von Corona-bedingten Schäden bei unterbrochenen Dreharbeiten „Ausfallhaftung“ als Ersatz, da Pandemieschäden nicht mehr versichert werden
Volumen: 25 Mio. Euro
12. Mehrwertsteuersenkung auf 5%
Mehrwertsteuersenkung auf Kunst und Kultur wird bis Ende 2021 verlängert
13. Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Kultureinrichtungen
Entbindung der VeranstalterInnen von der unmittelbaren Rückzahlungspflicht für Veranstaltungen, die wegen Corona abgesagt wurden
Verlängerung derzeit in Arbeit
14. Weitere Hilfsmaßnahmen für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs
Fixkostenzuschuss
Verlustrücktrag
staatliche Garantien für Überbrückungskredite, Rückzahlungsaufschübe für Kredite & Darlehen
Herabsetzung und Stundung von laufenden Kosten (Miete)
Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen
15. Zusätzliche Förderungen der Kunst- und Kultursektion des BMKÖS
Verlagsförderung um 800.000 Euro erhöht
Förderbudget für den österreichischen Film um 1,1 Millionen Euro erhöht
Programmkinos erhalten einen außerordentlichen Zuschuss von 500.000 Euro
Mittel für Kunstankäufe werden um 250.000 Euro erhöht.
Österreichischer Musikfonds erhält zusätzliche 420.000 Euro
200.000 Euro zusätzlich für IG Netz zur sozialen Absicherung von darstellenden KünstlerInnen
Fair Pay-Förderprogramm zur Unterstützung von Kabarett- und Kleinkunst-NachwuchskünstlerInnen: 250.000 Euro